Wie viel Steuern müssen Firmenerben zahlen? Um diese Frage wird seit Monaten erbittert gestritten, zuletzt setzte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist für eine Einigung. Nun haben sich Bund und Länder verständigt.

Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder auf eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Kurz vor Ablauf einer letzten, vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist einigten sich Vertreter von Union, SPD, Grünen und Linken nach Angaben von Teilnehmern im Vermittlungsausschuss auf neue Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben. Dem Kompromiss müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Dies könnte noch in dieser Woche erfolgen, möglicherweise an diesem Freitag in einem Eilverfahren.

Mit der Einigung werden Firmenerben auch künftig steuerlich begünstigt, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Privilegien Ende 2014 als zu weitgehend gekippt und schon bis Ende Juni schärfere Vorgaben verlangt. Diese Frist konnte der Gesetzgeber nicht einhalten. Die vom Bundestag vor der Sommerpause beschlossenen Regeln waren SPD, Grünen und Linken in den Ländern zu großzügig. Der Bundesrat lehnte das Gesetz ab.

Sollte eine endgültige Einigung in Parlament und Länderkammer doch noch scheitern, will sich das Bundesverfassungsgericht abermals mit den Steuerbegünstigungen befassen und dann eigene Vorgaben machen. Wenn der Gesetzesbeschluss bis dahin nicht steht, will Karlsruhe das Thema am 27. und 28. September auf die Tagesordnung setzen. Am Ende könnten die Verfassungsrichter die Privilegien für Firmenerben auch ganz kippen.

So soll die neue Erbschaftssteuer künftig aussehen:

Das Verfassungsgericht hatte vorab gedroht, den Fall kommende Woche abermals an sich zu ziehen. Vor den entscheidenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat lagen beide Seiten in fundamentalen Punkten noch auseinander.

Wichtigster Knackpunkt war die Unternehmensbewertung, die wegen der derzeit extrem niedrigen Zinsen zu stark erhöhten Ergebnissen führt. Diese Änderungen sieht der Kompromiss jetzt vor:

  • Das Betriebsergebnis des Unternehmens soll maximal mit dem Faktor 13,75 multipliziert werden. Im ursprünglichen Gesetz war noch ein Faktor von maximal 12,5 vorgesehen.
  • In Fällen, in denen ein Erbe finanziell überfordert ist, soll die fällige Steuer nicht mehr für zehn Jahre zinslos gestundet werden können, sondern nur für sieben Jahre – wobei außerdem ab dem zweiten Jahr Zinsen fällig werden.

Bei großen Betriebserbschaften ab 26 Millionen Euro wird es derweil ein Wahlrecht geben: Entweder der Erbe begleicht die Steuerschuld auch aus seinem Privatvermögen oder der Steuererlass wird abgeschmolzen, bis er bei 90 Millionen Euro ganz entfällt.