Österreich hat zum 1. September neue gesetzliche Arbeitszeitregelungen eingeführt und macht damit in Branchen wie dem Bau 12-Stunden-Tage und 4-Tage-Wochen möglich. Das deutsche Arbeitszeitgesetz gilt als streng, aber erlaubt dies dennoch auch in Ausnahmefällen. Was gilt rechtlich.

Wenn Bauarbeiten besonders schnell beendet werden müssen – wie etwa auf einer Autobahnbaustelle – kann es schon mal zu einem 12-Stunden-Tag kommen. Arbeitgeber benötigen dafür allerdings eine behördliche… – © Irina Fischer – stock.adobe.com

In Österreich – genauso wie in Deutschland – sind der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche die Basis der grundsätzlichen Arbeitszeitregelungen. Darüber hinaus gelten zahlreiche Ausnahmeregelungen, die es erlauben, die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit zu verlängern. Voraussetzung dafür ist ein Ausgleich geleisteter Mehrarbeit innerhalb der folgenden sechs Monate.

In Österreich gibt es seit Monatsbeginn neue gesetzliche Arbeitszeitregelungen, so dass dann auf freiwilliger Basis bis zu 12-Stunden gearbeitet werden darf. So soll entweder eine 60-Stunden-Woche möglich werden und die geleisteten Mehrstunden werden dann zu einer anderen ausgeglichen oder es entsteht eine 4-Tage-Woche, die Arbeitnehmern ein verlängertes Wochenende ermöglicht. Letzteres ist in Branchen beliebt wie der Hotellerie oder dem Baugewerbe, wo nicht selten auf Montage gearbeitet wird – also an Orten, wo eine tägliche Heimfahrt nicht möglich ist.

Die Arbeitszeitgesetze und darin geregelten Möglichkeiten für eine flexible Gestaltung sind auch in Deutschland immer wieder ein Thema und werden vor allem im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung diskutiert. Doch auch dort, wo es im Arbeitsalltag nicht vorrangig um digitale Arbeitsmodelle, nicht um Gleitzeit oder die Möglichkeiten zum Homeoffice geht, sind flexible Arbeitszeiten ein wichtiges Thema und Teil der Praxis: im Baugewerbe.

Ohne Genehmigungspflicht: 10-Stunden-Tage sind erlaubt

Zwar gibt es aufgrund der zunehmend milderen Winter, den technischen Fortschritten und Neuerungen beim Baumaterial immer weniger Stillstandszeiten auf dem Bau in den kälteren Monaten. Dennoch herrscht dort im Sommer Hochkonjunktur und auch zusätzliche Arbeitsstunden werden geleistet. Unbegrenzt ausgeweitet werden kann die Arbeitszeit im Sommer aber nicht. Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht zwar Möglichkeiten vor, wie der klassische 8-Stunden-Tag ausgeweitet werden kann. Mitbestimmend sind aber auch Arbeitsschutzregelungen und die Festlegungen im Arbeitszeitgesetz.

So regelt §3 des Arbeitszeitgesetzes : „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Konkret bedeutet das, dass 10-Stunden-Tage grundsätzlich erlaubt sind, ohne dass Arbeitgeber dafür eine zusätzliche Genehmigung benötigen. Sie müssen ihren Mitarbeitern allerdings für die zusätzlich geleisteten Stunden einen Ausgleich gewähren – entweder in finanzieller Form oder dadurch, dass sie zu anderen Zeiten freie Zeit bekommen. Auch so können eine 4-Tage-Woche und ein langes Wochenende im Prinzip möglich werden.

„Der Ausgleich muss innerhalb eines Jahres stattfinden“, erklärt dazu Heribert Jöris vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Zusätzlich eingehalten werden müssen natürlich die von den deutschen Arbeitszeitregelungen geforderten Pausenzeiten nach sechs Stunden und Ruhezeiten nach der Arbeitszeit von mindestens elf Stunden. Rechtsexperte Jöris weist als zusätzliche Möglichkeit, die das Gesetz in §15 Absatz 1b dem Bau bietet. So kann die Arbeitszeit auf Bau- und Montagestellen in Ausnahmefällen auch noch weiter ausgedehnt werden, wenn es sehr dringende Gründe dafür gibt – etwa auf Autobahnbaustellen, die schnell abgeschlossen sein müssen oder Ähnlichem. „Dann benötigt der Arbeitgeber aber eine behördliche Genehmigung“, sagt Jöris.

Auch die dann zusätzlich angefallene Arbeitszeit muss innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Im Prinzip kann so auch ein 12-Stunden-Tag möglich werden. Im Bauhauptgewerbe gilt derzeit laut Tarifvertrag eine 40-Stunden-Woche. Zudem haben die Beschäftigen die Möglichkeit ein Jahresarbeitszeitkonto zu führen. Dort werden alle Überstunden erfasst und ein Ausgleich ist somit garantiert.

Zu lange Arbeitszeiten: Konzentration und Leistungsniveau sinken

Heribert Jöris will aber auch nicht unerwähnt lassen, was diese prinzipiell mögliche Flexibilisierung einschränkt: „Bei uns gelten strenge Regelungen für den Arbeitsschutz und so kann es auch schnell dazu kommen, dass etwa an sehr heißen Tagen auf Baustellen nicht so lange gearbeitet werden darf wie es die Firmen und auch die Angestellten eigentlich geplant haben, weil die Sonne einfach zu stark scheint und das Arbeiten ohne Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlungen zu einer Gefahr für die Gesundheit würde“.

Seiner Ansicht nach gilt es zudem immer abzuwägen, wann sich die Ausweitung der Arbeitszeit wirklich lohnt. Drei Fragen stehen für Arbeitgeber dabei im Mittelpunkt: Was ist gesetzlich erlaubt? Zu was sind die Mitarbeiter bereit? Und was lohnt sich wirklich, wenn man von seinen Mitarbeitern langfristig eine gute Leistung sehen möchte? „Es kommt auf die Arbeiten an, die zu leisten sind, aber natürlich lässt nach einer bestimmten Zeit die Konzentration nach und das Leistungsniveau sinkt – ob über den Tag gesehen oder eventuell am nächsten Tag spürbar“, sagt der ZDB-Geschäftsführer für den Bereich Tarif-, Sozial- und Bildungspolitik.