Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat die Novelle der Gewerbeabfallverordnung auf den Weg gebracht.
Der Entwurf der „Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen, von Bau- und Abbruchabfällen und von Abfällen aus technischen Bauwerken“ enthält weitgehend die Inhalte, die das Ministerium bereits im November vorgestellt hatte.

Zusätzlich zum bisher Bekannten, erstreckt sich der erste Arbeitsentwurf vom 12. Februar auch auf Abfälle aus technischen Bauwerken. Zunächst sind beteiligte Kreise bis zum 13. März aufgerufen, schriftliche Anmerkungen zum Entwurf abzugeben. Am 24. März findet im Ministerium eine Besprechung statt.

Noch im zweiten Halbjahr 2015, so die bisherigen Vorstellungen im BMUB, könnte das Bundeskabinett den Entwurf beschließen und im Anschluss daran das parlamentarische Verfahren anlaufen. Im Jahr 2015 wäre somit noch ein Abschluss möglich.

Eckpunkte der geplanten Novelle:

  • Ausbau der Getrennterfassung beim Abfallerzeuger
  • Dokumentationspflichten für den Fall des Abweichens von der Getrennthaltungspflicht (Abweichung möglich, soweit Getrennterfassung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich)
  • Einschränkung der gemischten Erfassung
  • Bioabfalltonne im Gewerbe beibehalten
  • Weitgehende Getrennthaltungspflichten für Bau- und Abbruchabfälle beim Rückbau, insbesondere für Gipsabfälle
  • Vorbehandlungspflichten für gemischt erfasste Abfälle
  • Vorgabe technischer Mindeststandards für Sortieranlagen
  • Sortierquote von 85 % der Eingangsmenge
  • Recyclingquote von 50 %
  • Stringentere Kontroll- und Nachweispflichten für Betreiber von Sortieranlagen.