Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die Vollzugshinweise zur Gewerbeverordnung, der sogenannten „Mitteilung 34“ (M 34) veröffentlicht. Zuletzt wurden die neuen Vollzugshinweise zur Gewerbeverordnung mit dem Stand von Mitte Februar 2019 von der Umweltministerkonferenz am 9. April zur Kenntnis genommen und deren Veröffentlichung wurde zugestimmt. Es besteht eine Empfehlung an die Bundesländer diese LAGA-Mitteilung 34 einzuführen.

Die neuen Vollzugshinweise zur Gewerbeverordnung behandeln neben den Abgaben zur Berechnung von Sortier- und Recyclingquoten auch den Umgang mit gemischt gesammelten Abfällen. So schreibt die Gewerbeabfallverordnung ausdrücklich vor, dass bei einer Kaskadenvorbehandlung alle Aggregate durchlaufen werden müssen, bevor die Vorbehandlung abgeschlossen ist. Außerdem ordnet die neue M 34 an, dass verpackte Lebensmittel nicht als getrennt gesammelte Bioabfälle anzusehen sind und diese Abfälle getrennt von Bioabfälle.

Hinweis:

Aus aktuellem Anlass führen wir am 23. Mai 2019 in Rostock ein Praxisseminar zu den Vollzugshinweisen zur Gewerbeabfallverordnung durch.

Mit diesem Seminar wenden wir uns insbesondere an Abfallerzeuge(Bauunternehmen, Abrecher …), an Abfallbesitzer (Beförderer, Containerdienste …), an Betreiber von Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlagen, an private und kommunale Entsorgungsunternehmen an Bauherren, Behörden – kurzum, an alle, deren Betätigung im Zusammenhang mit dem Abbruch von Bausubstanz, der Gefahrstoffsanierung und der Entsorgung, Vorbehandlung und Aufbereitung von Bau- und Abbruchabfällen steht. Interessenten aus angrenzenden Bereichen sind natürlich ebenso willkommen.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  1. Praktische Umsetzung der Vollzugshilfe „LAGA M34“ aus Sicht eines Unternehmens
  2. Abfallerzeuger im Abbruchbereich – welche Pflichten bestehen nach GewAbfV?
  3. Praxistipps – wie sind die Vorgaben zu erfüllen?
  4. Transport und Umschlag von Bauabfällen – was ist zu beachten?
  5. Gemischte Bauabfälle Þ Praxisbeispiele: wann Vorbehandlung – wann Aufbereitung – wann sonstige Verwertung?
  6. Aufbereitungsanlagen: Anforderungen bei Aufbereitung auf der Baustelle sowie bei stationären Aufbereitungsanlagen
  7. Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen – Stand der Technik, betriebliche Anforderungen
  8. Baggervorsortierung als Vorbehandlungsanlage (sog. „Kaskadensortierung“) – welche Vorgaben macht LAGA M34?
  9. Kaskadenvertrag
  10. Ermittlung von Sortier- und Recyclingquoten
  11. Fremdüberwachung von Vorbehandlungsanlagen
  12. Dokumentationspflichten, notwendige Bescheinigungen für den Abfallerzeuger, Dokumentationssystem⇒

Den Veranstaltungsflyer mit dem Programm und den organisatorischen Hinweisen können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:

Programm – Seminar Vollzugshinweise Gewerbeabfallverordnung (LAGA M34)

Anmeldeformular – Seminar LAGA M34

Bitte beachten Sie, dass uns nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht.

Alle Informationen zum Seminar finden Sie auch hier:

Praxisseminar LAGA M34