Der gesetzliche Mindestlohn stieg zuletzt am 1. Januar 2020. Lesen Sie hier, wie hoch der aktuelle Mindestsatz ist, für wen Ausnahmen gelten, was Arbeitgeber beachten müssen und wie der Mindestlohn 2021 und 2022 in vier Schritten weiter erhöht werden soll.

Zum 1. Januar 2020 ist die Lohnuntergrenze auf 9,35 Euro pro Stunde geklettert. In den kommenden zwei Jahren wird der Mindestlohn in vier Schritten auf 10,45 Euro steigen

Der Gesetzgeber schreibt seit 1. Januar 2020 einen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde vor. Zuvor lag er bei 9,19 Euro. Bis zum 1. Juni 2022 soll er in vier Schritten auf 10,45 Euro Stundenlohn angehoben werden.

Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde 2015 in Deutschland eingeführt, seit dem 1. Januar 2018 gilt sie ausnahmslos in allen Branchen. Das heißt: Tarifverträge einzelner Branchen, die unter dem geltenden Mindestlohn liegen, sind nicht mehr zulässig. Erstmalig gilt in Deutschland seit 1. Januar 2020 auch eine Mindestausbildungsvergütung. Lehrlinge verdienen seither mindestens 515 Euro, sofern ihr Ausbildungsvertrag 2020 beginnt oder begonnen hat.

Der Mindestlohn regelt die absolute Lohnuntergrenze in Deutschland. In vielen Branchen und Unternehmen ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, einen noch höheren Stundensatz zu bezahlen. Etwa dann, wenn er an einen im Tarifvertrag festgeschriebenen Branchenmindestlohn gebunden ist, der auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes oder Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vereinbart wurde. In der Regel werden solche zwischen Gewerkschaften und einzelnen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden ausgehandelt.

Wichtig hierbei: Der Tariflohn darf nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen und ist in der Regel ausschließlich für die beteiligten Tarifpartner verpflichtend. Wie der Mindestlohn stellt auch der Tariflohn eine Lohnuntergrenze dar. Es ist also durchaus möglich, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch mehr als die im Tarifvertrag festgelegte Vergütung bezahlen.

Teils müssen sich auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag halten, die nicht tarifgebunden sind. Das ist dann möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt und die Tarifvertragsparteien einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen. Stimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu, ist der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags bindend.

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland (brutto)

1. Januar 2020 1. Januar 2021 1. Juli 2021 1. Januar 2022 1. Juli 2022

9,35 Euro

pro Stunde

9,50 Euro

pro Stunde*

9,60 Euro

pro Stunde*

9,82 Euro

pro Stunde*

10,45 Euro

pro Stunde*

* Die Bundesregierung muss den Beschluss noch umsetzen

Mindestlohn klettert 2022 erstmals über zehn Euro

Alle zwei Jahre erarbeitet eine Kommission einen Vorschlag, ob und wie der gesetzliche Mindestlohn im kommenden Jahr angepasst werden soll. Zuletzt kam das neunköpfige Gremium im Juni 2020 zusammen.

Bei der Entscheidung ist die Mindestlohn-Kommission an ihre Geschäftsordnung gebunden. Diese sieht vor, dass der Mindestlohn mit der allgemeinen Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre Schritt halten muss. Für die Jahre 2018 und 2019 hat das Statistische Bundesamt insgesamt eine Steigerung der Tariflöhne um 5,3 Prozent errechnet. Eine Abweichung ist nur dann zulässig, wenn gravierende Gründe vorliegen – und auch dann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Kommission. Solche Gründe wären etwa ein starker Einbruch des Wirtschaftswachstums oder zunehmende Erwerbslosenzahlen.

Entsprechend dem Tarifindex des Statistischen Bundesamts müsste der Mindestlohn 2021 eigentlich um 50 Cent von 9,35 Euro auf 9,85 Euro steigen, doch die wirtschaftliche Krise infolge der Corona-Pandemie zwang die Kommission dazu, von der allgemeinen Tarifentwicklung abzuweichen. Einstimmig einigte man sich auf eine mehrstufige Anpassung des Mindestlohnes. Der Mindestlohn soll dem Vorschlag zufolge von derzeit 9,35 Euro zum Jahreswechsel auf 9,50 Euro steigen. Zum 1. Juli 2021 ist dann eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro vorgesehen. Anfang 2022 soll der Mindestlohn dann weiter auf 9,82 Euro angehoben werden. Als letzte Stufe ist Mitte 2022 der Schritt auf 10,45 Euro vorgesehen.