Im Bauhauptgewerbe wird aktuell über einen neuen Tarifvertrag verhandelt.
Am 25. Juni fand die dritte Runde statt, die ohne Ergebnis abgebrochen werden musste.
Was aktuell noch diskutiert werden muss und wie es weiter geht:

Die rund 850.000 Beschäftigten im Baugewerbe müssen noch etwas länger auf die nächste Lohnerhöhung warten. Aufgrund der Corona-Epidemie hatte die Branche den für 19. März angesetzten Start der Tarifverhandlungen abgesagt und auf den 19. Mai verschoben. Wie die IG Bau mitteilte wurde die Auftakttarifverhandlung am 19. Mai ohne Ergebnis vertagt. Ein Knackpunkt der Verhandlung sei die Entschädigung der Wegezeiten gewesen. Dabei geht es um die Fahrten von den Betriebsstätten bzw. Sammelstellen zu den Baustellen. Trotz florierender Baukonjunktur auf nahezu vor Corona-Niveau bestimmte zudem die Pandemie die Gespräche.

Die zweite Runde der Tarifverhandlungen verlief am 4. Juni 2020 ohne Ergebnis. Die dritte Runde der Tarifverhandlungen, die am 25. Juni stattfand, musste ebenfalls ohne Ergebnis abgebrochen werden. Wie die IG Bau und der ZDB mitteilten, konnten beide Parteien vor allem bei der Forderung zur Wegezeitenvergütung keine Einigung erzielen.

Laut IG Bau werde nun die Schlichtung angerufen. Nach der Schlichtungsordnung im Baugewerbe haben die Tarifvertragparteien mit Beginn der Schlichtung maximal 14 Tage Zeit, zu einem Ergebnis zu kommen. Finden sie bis dahin keinen Kompromiss, endet die Friedenspflicht.

IG BAU fordert höheres Wegegeld und mehr Geld für Azubis

Die IG Bau fordert ein Einkommensplus von 6,8 Prozent. Gleichzeitig solle es nach den Wünschen der Gewerkschaft eine Entschädigung für Wegezeiten geben und Auszubildende aller Ausbildungsjahre sollen zudem 100 Euro im Monat mehr erhalten. Man verlange eine faire Beteiligung am anhaltenden Boom der Branche, erklärte Verhandlungsführer Carsten Burckhardt nach einem entsprechenden Beschluss der Bundestarifkommission. Die unteren Lohngruppen sollen besonders angehoben werden, da die Gewerkschaft zusätzlich eine Mindeststeigerung des Brutto-Monatslohns um 230 Euro verlangt.

„Unsere Kollegen und Kolleginnen fahren oft stundenlang zur Baustelle und von dort wieder zurück. Sie haben keinen Einfluss darauf, ob es zehn, hundert oder zweihundert Kilometer sind. Bisher erhalten sie dafür aber keinen müden Cent oder einen anderen Ausgleich. Das ist eine ungerechte Benachteiligung gegenüber stationär Arbeitenden, die endlich abgeschafft werden muss“, erklärte dazu Burckhardt Anfang 2020.

Die Forderung der IG BAU sei in dieser Höhe zu erwarten gewesen, meldete sich Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe zu Wort. Dennoch stehe sie in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Lage vieler Bauunternehmen. Nostitz, der zudem Verhandlungsführer der Arbeitgeber (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe) bei den Tarifverhandlungen ist, verwies außerdem darauf, dass es keinen Anlass gebe, über eine weitere zusätzliche Vergütung der Wegezeiten zu verhandeln. Hierzu existierten bereits tarifliche Regelungen.

„Die Unternehmen brauchen in ihrer Kalkulation Planungssicherheit. Daher haben wir ein hohes Interesse an einer zügigen Tarifrunde, die sich nicht bis in den Sommer hinein hinziehen darf“, sagte Nostitz, „Wir können den Flächentarifvertrag in der Bauwirtschaft nur dann erhalten, wenn wir realistische und nachvollziehbare Ergebnisse erzielen, die die Unternehmen auch tatsächlich akzeptieren und umsetzen können.“

Tariflohn unterscheidet sich vom Branchenmindestlohn

Tariflohn ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Mindestlohn. Der Branchenmindestlohn im Baugewerbe wurde 1997 eingeführt und stellt die Grenze für die Mindestbezahlung der Beschäftigten im Bau dar. Viele Arbeiter bekommen in ihren Betrieben jedoch über Tarifverträge höhere Gehälter als den Branchenmindestlohn. Der aktuelle Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe wurde 2018 unterzeichnet.