Temperaturrekorde in Deutschland. Ein Recht auf hitzefrei haben Arbeitnehmer allerdings nicht. Trotzdem können Chefs und Mitarbeiter mit ein paar Vorkehrungen für Abkühlung sorgen. Das sind die wichtigsten Richtlinien bei Hitze.

Der Sommer ist da und damit auch die heißen Tage. Dass es dem einen oder anderen bei Temperaturen bis 30 Grad zu warm wird, ist nicht verwunderlich. Aber nicht nur im Freien, auch auf der Arbeit kann es mitunter unangenehm werden: In tropisch warmen Büros und stickigen Arbeitsstätten fällt es vielen Mitarbeitern schwer, sich zu konzentrieren und ihren Aufgaben nachzukommen. Doch ein gesetzliches Recht auf hitzefrei – wie in der Schule – haben Arbeitnehmer leider nicht. Auch die Installation von Klimaanlangen ist für Chefs keine Pflicht.

Bei mehr als 35 Grad kann die Arbeit verweigert werden

Erst bei extrem hohen Raumtemperaturen schreitet der Gesetzgeber ein: „Wenn eine Grenze von 35 Grad innerhalb der Arbeitsräume überschritten wird, haben Mitarbeiter das Recht, die Arbeit zu verweigern“ sagt Franziska Merkl, Arbeitsrechtlerin bei der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner. Dies gelte aber nur dann, wenn der Arbeitgeber weder technische noch organisatorische Maßnahmen ergreift, um das Arbeiten angenehmer zu gestalten. Laut Merkl zählen dazu beispielsweise Luftduschen, Wasserschleier oder Entwärmungsphasen.

Außerdem sollten Chefs ihre Mitarbeiter mit Hitzeschutzkleidung ausstatten. Werden diese Aspekte nicht erfüllt, ist das Büro oder die Werkstatt für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet. Bei schwangeren Frauen und Menschen mit gesundheitlichen Problemen kann dies bereits ab einer Raumtemperatur von 26 Grad gelten.

Ab 30 Grad muss der Chef handeln

Da es im deutschen Arbeitsrecht jedoch heißt „Arbeitnehmer sollen vor Gefahren für Leib und Leben geschützt werden“, hat der sogenannte Ausschuss für Arbeitsstätten „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ erarbeitet. Das sind beispielhafte Richtlinien für Chefs (aber auch Mitarbeiter), die Arbeitnehmer vor heißen Lufttemperaturen im Raum ab 26 Grad schützen sollen. Diese sind jedoch nicht verpflichtend.

Erst wenn die Lufttemperatur im Raum die 30 Grad übersteigt, müssen Unternehmen wirksame Maßnahmen zur Hitzelinderung ergreifen. Die wichtigsten gibt es in der Übersicht:

Diese Maßnahmen lindern Hitze in Arbeitsräumen:

  • Luftduschen und Wasserschleier installieren: Diese technischen Geräte sorgen für Abkühlung mithilfe von Luft und Wasser.
  • Arbeitszeiten anpassen: Arbeitszeiten können in die frühen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden, weil hier meist angenehmere Temperaturen herrschen.
  • Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung anbringen: Zum Beispiel Jalousien und andere Schutzmaßnahmen vor Fenstern und Glaswänden.
  • Jalousien herunterlassen: Das gilt nicht nur während, sondern auch nach den Arbeitsstunden. So kann die strahlende Sonne nicht bereits morgens in die Fenster eindringen und die Räume aufheizen.
  • Fenster kippen: Das Fenster sollte während der Arbeitszeit gekippt werden, damit Luft in das Gebäude eindringen kann.
  • Stoßlüften: Vor Hitze hilft ebenfalls ein Stoß- sowie Querlüften in den frühen Morgenstunden.
  •  Elektrische Geräte ausmachen: Diese sollten nur bei Bedarf angeschaltet sein, weil auch sie zusätzliche Wärme ausstoßen.
  • Bekleidungsregeln lockern: Auf wieviel Stoff dabei verzichtet werden darf, kann gemeinsam mit den Angestellten entschieden werden.
  • Entwärmungsphasen erlauben: Dem Mitarbeiter sollte es gestattet sein, den Raum zu verlassen, wenn er frische Luft schnappen will.
  • Kostenlose Getränke bereitstellen: Zum Beispiel Erfrischungen wie Wasser.

Bei der Befolgung der einzelnen Regeln gilt laut Merkl die Prämisse: „Bei hohen Temperaturen sind die technischen Maßnahmen zuerst durchzuführen, erst dann sollten organisatorische und persönliche Maßnahmen folgen.“